Lernmittelfreiheit

"Unterricht und Lernmittel in öffentlichen Schulen sind unentgeltlich (...)."
Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Artikel 14, Absatz 2.

Die Realität sieht anders aus. Der EB der GSS und der GEB der Tübingen Schulen bemühen sich um eine verfassungsgemäße Umsetzung an Tübinger Schulen.

Hier eine Präsentation zum Thema Lernmittelfreiheit zur Kenntnis und Nutzung (Autor: Sven Peyer, Elternvertreter an der GSS).

Eine kurze Chronik zur aktuellen Diskussion der Tübinger Schulbudgets finden Sie unter:
http://www.geb-tuebingen.de/index.php/lernmittelfreiheit